WBB-Osternienburg

Formulare

Anmeldung Kita „Haus Regenbogen“ Osternienburg



    Wohnanschrift:





    Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Kita besuchen:







    Betreuungsbedarf für Betreuungsarten Krippe und Kindergarten:

    Erweiterter Ganztagsplatz:

    Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des § 3 (1) Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Kinderbetreuungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung der Gemeinde Osternienburger Land.

    Die Stundenvereinbarung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und kann in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.

    19 − achtzehn =

    Anmeldung Hort „Haus Regenbogen“ Osternienburg



      Wohnanschrift:





      bis 4 Stunden (ohne Frühhort) ¹

      bis 4 Stunden (mit Frühhort) ²

      bis 5 Stunden (ohne Frühhort) ³

      bis 5 Stunden (mit Frühhort) ⁴

      bis 6 Stunden ⁵

      1 ohne Frühhort: Betreuung für 4 Stunden schultäglich, nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes, keine Ferienbetreuung § 2 (2) Nr. 1b Kinderbetreuungssatzung,

      2 mit Frühhort: Betreuung für 4 Stunden schultäglich, eine Stunde vor Öffnung der Grundschule bis zum Beginn des Unterrichtes und 3 Stunden nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes, keine Ferienbetreuung, § 2 Nr. 1a Kinderbetreuungssatzung

      3 ohne Frühhort: Betreuung für 5 Stunden schultäglich, nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes einschließlich Ferienbetreuung bis zu 10 Stunden, § 2 (2) Nr. 2b Kinderbetreuungssatzung

      4 mit Frühhort: Betreuung für 5 Stunden schultäglich, eine Stunde vor Öffnung der Grundschule bis zum Beginn des Unterrichtes und 4 Stunden nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes einschließlich Ferienbetreuung bis zu 10 Stunden, § 2 (2) Nr. 2a Kinderbetreuungssatzung

      5 Betreuung für 6 Stunden schultäglich, eine Stunde vor Öffnung der Grundschule bis zum Beginn des Unterrichtes und bis zu 5 Stunden nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes einschließlich Ferienbetreuung bis zu 10 Stunden§ 2 (2) Nr. 3 Kinderbetreuungssatzung

      Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des § 3 (1) Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Kinderbetreuungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung der Gemeinde Osternienburger Land.

      Die Stundenvereinbarung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und kann in beiderseitigem Einvernehmen, mit einer sechswöchigen Frist, jeweils zum 1. des Monats geändert werden.

      drei × drei =

      Anmeldung Kita „Villa Kunterbunt“ Drosa



        Wohnanschrift:





        Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Kita besuchen:







        Betreuungsbedarf für Betreuungsarten Krippe und Kindergarten:

        Erweiterter Ganztagsplatz:

        Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des § 3 (1) Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Kinderbetreuungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung der Gemeinde Osternienburger Land.

        Die Stundenvereinbarung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und kann in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.

        16 − 13 =

        Anmeldung Kita „Haus Regenbogen“ Osternienburg



          Wohnanschrift:





          Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Kita besuchen:







          Betreuungsbedarf für Betreuungsarten Krippe und Kindergarten:

          Erweiterter Ganztagsplatz:

          Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des § 3 (1) Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Kinderbetreuungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung der Gemeinde Osternienburger Land.

          Die Stundenvereinbarung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und kann in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.

          fünf × fünf =

          Anmeldung Hort „Haus Regenbogen“ Osternienburg



            Wohnanschrift:





            bis 4 Stunden (ohne Frühhort) ¹

            bis 4 Stunden (mit Frühhort) ²

            bis 5 Stunden (ohne Frühhort) ³

            bis 5 Stunden (mit Frühhort) ⁴

            bis 6 Stunden ⁵

            1 ohne Frühhort: Betreuung für 4 Stunden schultäglich, nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes, keine Ferienbetreuung § 2 (2) Nr. 1b Kinderbetreuungssatzung,

            2 mit Frühhort: Betreuung für 4 Stunden schultäglich, eine Stunde vor Öffnung der Grundschule bis zum Beginn des Unterrichtes und 3 Stunden nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes, keine Ferienbetreuung, § 2 Nr. 1a Kinderbetreuungssatzung

            3 ohne Frühhort: Betreuung für 5 Stunden schultäglich, nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes einschließlich Ferienbetreuung bis zu 10 Stunden, § 2 (2) Nr. 2b Kinderbetreuungssatzung

            4 mit Frühhort: Betreuung für 5 Stunden schultäglich, eine Stunde vor Öffnung der Grundschule bis zum Beginn des Unterrichtes und 4 Stunden nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes einschließlich Ferienbetreuung bis zu 10 Stunden, § 2 (2) Nr. 2a Kinderbetreuungssatzung

            5 Betreuung für 6 Stunden schultäglich, eine Stunde vor Öffnung der Grundschule bis zum Beginn des Unterrichtes und bis zu 5 Stunden nach dem Unterricht im Rahmen der Öffnungszeiten des Hortes einschließlich Ferienbetreuung bis zu 10 Stunden§ 2 (2) Nr. 3 Kinderbetreuungssatzung

            Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des § 3 (1) Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Kinderbetreuungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung der Gemeinde Osternienburger Land.

            Die Stundenvereinbarung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und kann in beiderseitigem Einvernehmen, mit einer sechswöchigen Frist, jeweils zum 1. des Monats geändert werden.

            11 + 8 =

            Anmeldung Kita „Villa Kunterbunt“ Drosa



              Wohnanschrift:





              Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Kita besuchen:







              Betreuungsbedarf für Betreuungsarten Krippe und Kindergarten:

              Erweiterter Ganztagsplatz:

              Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des § 3 (1) Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Kinderbetreuungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung der Gemeinde Osternienburger Land.

              Die Stundenvereinbarung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und kann in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.

              2 − eins =