WBB-Osternienburg
Die Mitglieder zahlen nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (§8) Beiträge. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
Organe des Vereins sind:
Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind.
Der Vorstand ist berechtigt für die laufenden Geschäfte der Verwaltung Aufgaben mit entsprechenden Vollmachten an leitende Mitarbeiter zu übertragen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet des weiteren über
Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Die in den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und dem jeweiligen Versammlungsleiter bzw. Protokollführer zu unterzeichnen.